Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Apartmenthaus & Ferienwohnungen Horster“
Vermieter: Ulrike Horster, Breslauer Straße 14, 64625 Bensheim
1. Geltung der AGB
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Gast/Gästen (nachfolgend auch Mieter genannt) und dem „Apartmenthaus & Ferienwohnungen Horster“ (nachfolgend auch Vermieter genannt) und gelten mit Buchungsabschluss oder durch Zahlung der vereinbarten Anzahlung / Gesamtzahlung als anerkannt.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der möblierten Unterkünfte sowie alle für den Gast evtl. erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Abweichende AGB des Mieters gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Unser Angebot und unsere Preise sind freibleibend.
2.2 Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung vom Vermieter die Buchung der Unterkunft zustande.
2.3 Vertragspartner sind der Vermieter und der Mieter. Sofern die Buchung von einem Dritten für den Gast vorgenommen wurde, haftet der Besteller gegenüber dem Vermieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist der Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Hausordnung und An- und Abreise-Bedingungen von Apartmenthaus & Ferienwohnungen Horster an die Gäste weiterzugeben.
2.4 Die Überlassung der Unterkünfte erfolgt zu Übernachtungszwecken. Die Unter- oder Weitervermietung der Unterkünfte sowie deren Nutzung zu anderen als dem vereinbartem Zweck bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den Vermieter.
3. Mietdauer und Leistungen
3.1 Die Mietdauer für die Apartments und Ferienwohnungen beträgt mindestens 2 Tage und höchstens 6 Monate – Shortstay (2 bis 4 Nächte), Midstay (5 bis 27 Nächte) oder Longstay (28 Nächte bis 6 Monate).
3.2 Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Mieter auf Zeit gebuchte Unterkunft nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Leistungsbeschreibung auf der Website (https://www.ferienwohnung-horster.de/) bereit zu halten. Dem Vermieter steht es frei, eine höherwertige Unterkunft bereit zu stellen, ohne dass es einer Zustimmung des Gastes bedarf.
3.3 Der Mieter kann kostenpflichtige Zusatzleistungen buchen. Die Zusatzleistungen und deren Beschreibung sind der Website (https://www.ferienwohnung-horster.de/) zu entnehmen. Für die Vereinbarung von Zusatzleistungen gelten die Bestimmungen in Ziffer 2.2 entsprechend. Kurzfristig gewünschte Zusatzleistungen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus dem Vermieter mitgeteilt werden.
3.4 Eine dauerhaft besetzte Rezeption ist nicht vorhanden. Dem Gast steht für Notfälle eine Service-Hotline zur Verfügung.
4. Anreise, Abreise & Pflichten des Mieters
4. 1 Anreise
4.1.1 Die gebuchte Unterkunft steht dem Mieter ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung seitens des Vermieters.
4.1.2 Die Anmeldung (Check-in) ist von 15.00 bis 18.00 Uhr möglich und erfolgt durch den Vermieter. Eine dauerhaft besetzte Rezeption ist nicht vorhanden. Teilen Sie uns daher 3 Tage vorher Ihre Ankunftszeit mit, um einen Ankunftszeitraum für Sie zu reservieren. Sollte sich die Ankunftszeit kurzfristig verändern, teilen Sie uns diese 1 Stunde vorher telefonisch mit.
4.1.3 Spätanreisen bis 22.00 Uhr sind gegen Aufpreis von 50 € möglich. Spätanreisen für Stammkunden sind nach Absprache über den Key-Boy (Schlüsselkasten) möglich.
4.2 Abreise
4.2.1 Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft bis 10:00 Uhr zu räumen und dem Vermieter zur Verfügung zu stellen.
4.2.2 Ein späterer Check-Out ab 10.00 bis 18.00 Uhr wird pauschal mit 60 % des vereinbarten Übernachtungspreises der Unterkunft berechnet. Für einen Late-Check-Out nach 18.00 Uhr werden 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises der Unterkunft berechnet.
4.2.3 Sonntags wird auf Anfrage und nach Verfügbarkeit ein Gratis-Late-Check-Out bis 12.00 Uhr angeboten. Bei Gruppenbuchungen wird der Gratis-Late-Check-Out in der Gruppenwohnung bis 12.00 Uhr garantiert.
4.2.4 Vertragliche Ansprüche des Mieters werden hierdurch nicht begründet.
4.3 Pflichten des Gastes bei Abreise
4.3.1 Die Ferienwohnungen sind in einem aufgeräumten, ordentlichen Zustand und sauber gesaugt zu hinterlassen. Haare, Krümel, Schnipsel & Co sollen damit beseitigt sein. Kleine Apartments (1b, 1c, 2b, 2c, 3b) mit nur 1-2 Personen müssen grds. nicht gesaugt werden.
4.3.2 Kühlschrank und Gefrierfach sind komplett zu leeren. Die Temperatur des Kühlschranks regeln Sie bitte auf Stufe 2 herunter.
4.3.3 Ihre Lebensmittel nehmen Sie bitte alle aus der Wohnung. Entsorgen Sie diese fachgerecht in die vorgesehenen Mülltonnen (Mülltrennung beachten). Ihre Lebensmittel sind zu schade zum Wegwerfen? Dann können Sie diese gerne in die Empfangsküche bzw. an die Haustüre im Erdgeschoss stellen.
4.3.4 Die Küche ist in einem sauberen Grundzustand zu übergeben. Dies bedeutet, dass die Küchenzeile inklusive Rückwand und Backofen/Blech behaftet mit starken Kochrückständen (z.B. Koch- und Fettspritzern und Verkrustungen) abzuwaschen sind.
4.3.5 Benutztes Geschirr ist sauber abzuspülen bzw. in der Spülmaschine zu reinigen (Stufe 2). Das Einräumen des Geschirrs übernehmen die Reinigungskräfte.
4.3.6 Überprüfen Sie bitte das Bad, insbesondere die Toilette, auf stärkere Verschmutzungen und beseitigen diese, wenn Anlass gegeben ist.
4.3.7 Verschmutzungen in der Wohnung sind generell zu reinigen.
4.3.8 Müll und Flaschen entsorgen Sie bitte in die vorgesehenen Tonnen bzw. Flaschenboxen im Außenbereich.
4.3.9 Beschädigte Gegenstände, wie z.B. Geschirr, stellen Sie bitte zur Seite und teilen uns Ihre Schäden spätestens bei der Abreise mit.
4.3.10 Räumen Sie alle persönlichen Gegenstände aus der Wohnung und nehmen diese wieder mit.
4.3.11 Die Heizkörper sind bitte auszuschalten.
4.3.12 Schließen Sie alle Fenster beim Verlassen der Wohnung.
4.3.13 Den Schlüssel geben Sie bitte wieder direkt bei uns ab. Bei vereinbartem Self-Check-Out hängen Sie den Schlüssel innen an den Haken am Türrahmen. Bei übermäßigem Reinigungsaufwand wird der zeitliche Mehraufwand dem Mieter in Rechnung gestellt.
4.3.14 Unsere zusätzliche vertraglich vereinbarte Endreinigung wird mit sachgerechten Reinigungsmitteln durchgeführt und beinhaltet: alle Räume und Bettwaren ausgiebig lüften, Betten abziehen und neu beziehen und das Bett stilvoll richten, benutzte Bettwäsche und Handtücher einsammeln, waschen und neu verteilen, Bad und Dusche gründlich putzen, WC reinigen, Küche feucht reinigen, Mikrowelle und Herd auswischen, Küchengeräte entkalken, Geschirrspülmaschine leeren, Geschirr einräumen, Kühlschrank auswischen, Küchenschränke innen und außen abwischen, alle Möbel abwischen, Böden nachsaugen und feucht wischen, lose Teppiche ausschütteln, abschließendes Staubwischen, Mülltüten einlegen, regelmäßig Fenster putzen, Türen, Griffe und Schalter reinigen, Bettwaren auskochen, geheime Schmutzfallen säubern u.v.m.
5. Zu beachtende Hinweise
5.1 Die Haustüren sind aus Sicherheitsgründen immer zu schließen.
5.2 Alle Unterkünfte sowie die gemeinschaftlichen Flächen mit Ausnahme der Balkone und Raucherbereiche vor dem Haus von Apartmenthaus & Ferienwohnungen Horster sind Nichtraucherbereiche. Auch das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist der Mieter verpflichtet, eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von € 150,00 € an den Vermieter zu zahlen. Die Geltendmachung von zusätzlichen Kosten für Wäscheersatz, Reinigungs- oder Renovierungskosten behält sich der Vermieter vor.
5.3 Das Mitbringen von eigenen Möbeln, Küchengroßgeräten oder Grills ist nicht gestattet. Auch das Umstellen des Mobiliars in den Unterkünften und im Außenbereich ist nicht gestattet.
5.4 Eine Zuwiderhandlung zu den Punkten 5.1, 5.2 und 5.3 stellt ferner eine vertragswidrige Nutzung dar, die den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigen kann.
5.5 Fundsachen bzw. liegengebliebene/vergessene Gegenstände werden dem Mieter nur auf Anfrage und gegen Erstattung der dafür anfallenden Kosten nachgesandt. Der Vermieter wird die Gegenstände im Übrigen für die Dauer von 4 Wochen aufbewahren.
5.6 Dem Mieter ist bekannt, dass in den allgemeinen Bereichen von Apartmenthaus & Ferienwohnungen Horster eine Videoüberwachung erfolgen kann. Einen Anspruch hierauf hat der Mieter jedoch nicht.
6. Preise, Zahlungen, Kaution
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Überlassung der Unterkünfte zu bezahlen.
6.2 Die Listenpreise sind auf der Website unter https://www.ferienwohnung-horster.de/ veröffentlicht. Die vereinbarten Preise beinhalten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf die vereinbarten Leistungen nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
6.3 Der Vermieter ist berechtigt, bei oder nach Vertragsabschluss von dem Mieter eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur Höhe des voraussichtlichen Gesamtpreises für den Aufenthalt zu verlangen. Grundsätzlich gilt:
• Für Buchungen bis 499 € ist der Unterkunftspreis als Gesamtzahlung zu entrichten.
• Für Buchungen ab 500 € ist der Unterkunftspreis mit einer Anzahlung in Höhe von 50 % zu überweisen, sowie die Restzahlung 4 Wochen vor der Anreise.
• Für Buchungen über Fest- und Feiertage beträgt die Anzahlung 90 %.
• Bei Longstay-Buchungen ab 28 Nächten ist jeweils eine Monatsrate im Voraus zum 15. des Vormonats zu bezahlen sofern nichts anderes vereinbart ist.
• Buchungen zu reduzierten Preisen sind innerhalb von 7 Tagen vollständig zu bezahlen und nur für die vereinbarten Personen und Zeiträume gültig.
6.4 Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Überlassung der Unterkünfte innerhalb von 7 Tagen auf das in der Buchungsbestätigung übermittelte Konto oder das PayPal-Konto (OUR-Zahlung, d.h. ohne Übernahme evtl. Kosten durch den Empfänger) zu bezahlen sofern keine andere Vereinbarung besteht. Bei nicht rechtzeitig erfolgter Zahlung wird die Unterkunft automatisiert wieder zur Buchung frei gegeben.
6.5 Bei kurzfristiger Anreise des Gastes innerhalb von 3 Tagen erfolgt die Zahlung per Echtzeitüberweisung, ansonsten mit Nachweis zur Kontobelastung, PayPal (OUR-Zahlung, d.h. ohne Übernahme evtl. Kosten durch den Empfänger) bzw. am Anreisetag vor Ort in bar oder mit EC-Karte / Kreditkarte (gg. Gebühr) bei der Schlüsselübergabe.
6.6 Je nach Größe und Belegung der Unterkunft ist eine Kaution von 150 bis 1.000 € mit der Restzahlung zu entrichten. Die hinterlegte Kaution wird nach Abreise im Laufe der Folgewoche zurückerstattet, sofern keine Schäden entstanden sind und kein übermäßiger Reinigungsaufwand bestand.
6.7 Wünscht der Mieter eine Verlängerung des Vertrages, ist der Vermieter berechtigt, bei oder nach Vereinbarung der Vertragsverlängerung eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Gesamtpreises für den Verlängerungszeitraum zu verlangen. Für die Vereinbarung der Vertragsverlängerung gelten die Bestimmungen in Ziffer 2.2 entsprechend.
6.8 Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Vermieter in jedem einzelnen Fall bei Vorlage einer Kreditkarte freigestellt. Dies gilt auch, wenn der Vermieter die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten anzeigt, etwa auf der Website oder durch Aushang. Die Entgegennahme von Kreditkarten und von sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.
6.9 Gerät der Mieter gegenüber dem Vermieter mit der Erfüllung einer Forderung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Mieter sofort fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der Vermieter behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann eine Mahngebühr von € 5,00 erhoben werden.
7. Rücktrittsrechte des Mieters
7.1 Der Mieter ist berechtigt bis spätestens 24 Stunden nach der Buchung kostenfrei von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag zurückzutreten.
Des Weiteren sind die Rücktrittsfristen und –gebühren wie folgt geregelt
(Die Mindeststornogebühr beträgt 35 € pro Wohneinheit.):
• 50 % des regulären Mietpreises bei Stornierung bis 28 Tage vor Mietbeginn
• 90 % des regulären Mietpreises bei Stornierung ab 27 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn
• 100 % des regulären Mietpreises bei Stornierung am Anreisetag bzw. Nichtantritt
Maßgeblich ist der fristgerechte Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter (schriftlich oder per E-Mail an mail@ferienwohnung-horster.de).
7.2 Nach Ablauf der Rücktrittsfristen gemäß Ziffer 7.1 bedarf ein Rücktritt des Mieters von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag der Zustimmung vom Vermieter, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Stimmt der Vermieter dem Rücktritt des Mieters nicht zu, ist der Mieter verpflichtet, den vereinbarten Preis auch dann zu zahlen, wenn der Mieter die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Nimmt der Mieter die Unterkunft nicht in Anspruch, hat der Vermieter die Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung der Unterkunft auf den von dem Mieter zu zahlenden Preis anzurechnen.
7.3 Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises.
7.4 Teil-Stornierungen von Zusatz-Aufbettungen werden mit 5 € pro Nacht und Person berechnet. Je nach Gruppengröße erfolgt ggf. die Zuteilung einer kleineren Gruppenwohnung bzw. -unterkunft.
7.5 Nach einer Rücktrittserklärung des Mieters ist der Vermieter berechtigt, die gebuchte Unterkunft anderweitig zu vermieten.
8. Rücktrittsrechte und Kündigungsrechte des Vermieters
8.1 Solange der Mieter berechtigt ist, den Vertrag kostenfrei zu stornieren, ist der Vermieter ebenfalls berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
8.2 Zahlt ein Mieter eine vereinbarte oder gemäß Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch binnen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
8.3 Bei grob fahrlässigen Verhalten des Mieters kann das Mietverhältnis durch den Vermieter vorzeitig aufgehoben werden und der Mieter hat die Unterkunft unverzüglich zu verlassen.
8.4 Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dies gilt insbesondere,
• bei Verstoß gegen die Hausordnung,
• falls höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
• wenn Unterkünfte unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Mieters, gebucht werden,
• wenn der Vermieter begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen durch den Mieter den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
• wenn ein Verstoß gegen Ziffer 2.4 (Unter- oder Weitervermietung der Unterkunft oder deren Nutzung zu anderen als Übernachtungszwecken ohne vorherige Zustimmung durch den Vermieter oder eine Überbelegung der Unterkunft vorliegt.
8.5 War der Rücktritt bzw. die außerordentliche Kündigung vom Vermieter berechtigt, hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadensersatz.
8.6 Bei einem Rücktritt bzw. einer außerordentlichen Kündigung durch den Vermieter nach Ziffer 8.2, 8.3 und Ziffer 8.4 ist der Vermieter berechtigt, von dem Mieter die Bezahlung des vereinbarten Preises zu fordern, sofern der Mieter den Kündigungsgrund zu vertreten hat. Die Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung der Unterkunft sind in diesem Fall auf den von dem Mieter zu zahlenden Preis anzurechnen.
9. Haftung des Mieters
9.1 Der Mieter ist verpflichtet, die angemietete Unterkunft sowie die darin befindlichen Einrichtungen und Ausstattungen, ferner die allgemeinen Flächen und Einrichtungen von Apartmenthaus & Ferienwohnungen Horster pfleglich und schonend zu behandeln.
9.2 Der Mieter haftet für alle Schäden, die dem Vermieter durch ihn selbst, seine Gäste oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen der Unterkunft und deren Einrichtung und Ausstattung, bei Entfernung von Einrichtungen und Ausstattung, sowie bei Beschädigungen in den allgemeinen Bereichen von Apartmenthaus & Ferienwohnungen Horster.
9.3 Bei Verlust eines Schlüssels werden die Kosten für den Austausch des Schließzylinders in Höhe von € 150,- pauschal berechnet.
9.4 Sollten an den Leistungen von Apartmenthaus & Ferienwohnungen Horster Mängel oder Störungen auftreten, hat der Mieter dies nach Feststellung unverzüglich zu melden, damit Apartmenthaus & Ferienwohnungen Horster die Möglichkeit erhält, die Mängel bzw. Störungen ggf. zu beseitigen. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel gegenüber Vermieter anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Entgelts nicht ein. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden möglichst gering zu halten.
9.5 Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.
10. Haftung des Vermieters
10.1 Der Gastgeber haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
10.2 Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung des Vermieters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen.
10.3 Soweit dem Mieter während seines Aufenthalts ein Stellplatz auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht durch den Vermieter. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht.
10.4 Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.
10.5 Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbaren und unmittelbaren Folgeschäden ist ausgeschlossen.
11. Datenschutz, Meldepflicht und Wohnungsgeber-bescheinigung
11.1 Es gilt die Datenschutzvereinbarung des Vermieters. Diese ist unter folgender Internetadresse abrufbar oder werden auf Anfrage ausgedruckt: https://www.ferienwohnung-horster.de/datenschutz/
11.2 Bei Anreise ist der Gast verpflichtet, einen Meldeschein nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz auszufüllen und zu unterschreiben. Dabei sind folgende Angaben notwendig: Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie die Anzahl der Mitreisenden. Bei ausländischen Gästen wird zudem die Seriennummer eines gültigen Passes vermerkt. Bei wechselnden Gästen muss bei Anreise ein neuer Meldeschein ausgefüllt werden.
11.3 Die Meldescheine werden vom Vermieter für den Zeitraum eines Jahres aufbewahrt und anschließend vernichtet. Der Vermieter ist zudem verpflichtet, die Meldescheine den nach Landesrecht bestimmten Behörden auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen.
11.4 Laut Bundesmeldegesetz vom 1.11.15 erhalten Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit ab 6 Monaten Aufenthalt von uns eine Wohnungsgeberbescheinigung. Gäste aus dem Ausland erhalten die Wohnungsgeberbescheinigung ab einem Aufenthalt von 3 Monaten.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentig genaue Übereinstimmung mit den Mietobjekten kann nicht immer sichergestellt werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Dekoration, Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
12.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.
12.3 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtstand ist Bensheim.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Bensheim, 1. Januar 2022